Werden Sie „atypischer Netznutzer“ im Sinne des §19b Strom-NEV

und sparen Sie jährlich € 100.000 und mehr an Netznutzungsentgelten ein

– ohne jegliche Einschränkung Ihrer Produktionskapazitäten!

Dazu ist es erforderlich, in den vom Netzbetreiber vorgegebenen Hochlastzeitfenstern (HLZ) die Last abzusenken. Wie das geht, ohne Ihre Produktionskapazitäten zu beeinträchtigen, dazu beraten Sie gerne unsere Energie- und Regelungsspezialisten.

Oder sprechen Sie einfach einen begeisterten Nutzer unserer Lastspitzenregelung an. Er ist Inhaber und Geschäftsführer eines mittelständischen Textilwarenherstellers in Süddeutschland und gibt Ihnen gerne Auskunft über seine Erfahrungen mit bisher ständig steigenden Netzentgelten, die für ihn inzwischen als atypischer Netznutzer deutlich niedriger ausfallen. Der Netzbetreiber erstattet ihm nämlich jährlich einen guten Teil davon zurück.*